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Ratgeber für Verwaltung und Beirat

Drei Fragen aus fast jeder Eigentümer­versammlung, am Gesetzestext geprüft: Winterdienst, umlagefähige Kosten, Angebotsvergleich.

Die drei Ratgeber

Rote Klinkerbauten einer Wohnanlage im Schnee, davor ein verschneiter Platz und kahle Bäume

Winterdienst in Hamburg: Wer räumen muss, bis wann und wer haftet

In Hamburg gilt keine feste Uhrzeit, sondern „unverzüglich“, und die Verantwortung bleibt beim Eigentümer, auch wenn ein Dienst räumt.

  • bis 8.30 Uhr
  • mindestens 1 Meter
  • kein Salz

Stand etwa 6 Minuten Lesezeit

Die Ratgeber erklären die Rechtslage allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ändert sich etwas, aktualisiere ich Text und Datum.

Ein Termin vor Ort. Danach ein Angebot, das sich vorlesen lässt.

Sie nennen Objekt und Leistungen. Ich sehe mir die Anlage an und schicke ein schriftliches Angebot mit Turnus je Position, Laufzeit und Kündigungsfrist, vergleichbar für die Eigentümer­versammlung.

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